Wir wollen helfen – helfen Sie uns!

Erkrankt ein Kind an Krebs, entsteht eine Notsituation für die ganze Familie. Der gesamte Alltag muss den Bedürfnissen des Patienten angepasst, eigene Bedürfnisse zurückgestellt werden. Das betrifft in besonderem Maße die Geschwisterkinder.

Zur persönlichen Notsituation gesellt sich häufig, insbesondere bei einkommensschwachen Familien, auch eine finanzielle.

Die Hans-Joachim-Schultz-Stiftung unterstützt deshalb krebskranke Kinder in Bayern sowie deren Familien. Seit über zehn Jahren haben jährlich bis zu 30 Familien finanzielle Hilfen erhalten, manche über einen Zeitraum von mehreren Jahren sogar mehrfach.

Gefördert wird, was hilft: Reit- und Musiktherapien, Nachhilfeunterricht, Reha-und Erholungsaufenthalte, Haushaltshilfen, Umzüge und vieles mehr.

In vielen Dankesbriefen und persönlichen Gesprächen haben wir erfahren, wie positiv sich die Förderungen ausgewirkt haben.

Unterstützen Sie uns, damit wir unsere Aufgabe
auch in Zukunft angemessen erfüllen können:

  • durch Spenden
    in Form von Geld- oder Sachspenden
  • durch Zustiftungen
    Jede Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen und damit dessen Ertrag.
  • durch testamentarische Zuwendungen
    In einem Testament oder Erbvertrag können Spenden oder Zustiftungen an die Hans-Joachim-Schultz-Stiftung bestimmt werden.  

Mit Erbschaften krebskranken Kindern helfen

Liebe Leserin, lieber Leser, liebe Förderer,

viele Menschen helfen zu Lebzeiten durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit krebskranken Kindern. Haben Sie sich schon einmal überlegt, dieses Engagement über das eigene Leben hinaus fortzusetzen?

Das Testament zugunsten der Hans-Joachim-Schultz-Stiftung

Sie können durch eine entsprechende Verfügung in Ihrem Testament z.B. Teile Ihres Vermögens einer Stiftung widmen. Wer seine Angehörigen versorgt weiß, kann um so eher diejenigen unterstützen, die Hilfe benötigen. Und wer weder Nachkommen noch nahe Angehörige hat, könnte auch eine Stiftung als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.

Die Hans-Joachim-Schultz-Stiftung kann als Ihr Erbe eingesetzt werden

Sie selbst legen im Testament fest, wie viel aus Ihrem Nachlass – Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien – Sie vererben.

Ein Nachlass, Erbe oder Vermächtnis kann als Zuwendung für eine zu errichtende Stiftung oder als  Zustiftung an eine bereits bestehende Stiftung behandelt werden und bleibt somit für einen guten Zweck für immer erhalten. Die Erträge aus dem geschaffenen oder erhöhten Grundstockvermögen werden dann für die Stiftungszwecke verwendet.
Wir begleiten Sie gern bei allen notwendigen Schritten. Mit Ihrem Vermächtnis und Erbe unterstützen Sie zusammen mit uns krebskranke Kinder und deren Familien in Bayern.

Ihr Nachlass in guten Händen

Es liegt uns am Herzen, dass Sie Ihren Nachlass in guten Händen wissen. Wird die HJS-Stiftung testamentarisch als Erbe bedacht, obliegt uns die Abwicklung aller Angelegenheiten nach dem Tod. Dabei ist es uns ein sehr großes Anliegen, den letzten Willen mit Umsicht, Sorgfalt und ganz im Sinne des Verstorbenen zu erfüllen.

Keine Erbschaftsteuer

Das Finanzamt hat die HJS-Stiftung als gemeinnützig anerkannt. Damit sind wir von der Erbschaftsteuer befreit. Wenn Sie die HJS-Stiftung testamentarisch bedenken, können Sie sicher sein, dass das Vermögen ungeschmälert krebskranken Kinder in Bayern zugute kommt.

Sprechen Sie uns gerne an!

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer persönlichen Nachlassplanung.
Dafür stehen Ihnen Christine Penzkofer und Heinz Paepke sehr gern zur Verfügung:

Christine Penzkofer
E-Mail: christine.penzkofer@hjs-stiftung.de
Mobil: 0170/90 61 666

Heinz Paepke
E-Mail: heinz.paepke@hjs-stiftung.de
Telefon: 08131/355 677
Mobil: 0162/62 62 42 0